Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird seit dem 1.7.2022 keine anteilige EEG-Umlage mehr fällig für den eigenverbrauchten Strom. Seit Beginn des Jahres 2023 sind weitere Verbesserungen gesetzlich festgelegt worden. So werden beim Bezug von PV-Anlagen auf Wohngebäuden keine Umsatzsteuer mehr fällig.  Ertragssteuern müssen ebenfalls nicht mehr gezahlt werden. Dadurch vereinfacht sich die Abwicklung für private Kunden deutlich. 

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